Für welche Gebäudearten gilt die Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Für Gebäude, die nicht regelmäßig (weniger als 25% des Jahresenergiebedarfes) geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte) oder für spezielle Nutzungen, z.B. Ställe und Gewächshäuser gilt die EnEV nicht. Weiterhin nicht für Gotteshäuser, Gebäude in der Zwangsversteigerung, unter Denkmalschutz stehende, sowie bei gesetzlichem Übergang (Erben, Schenkung).

Was regelt die EnEV?


Die EnEV regelt insbesondere:
  • die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude (Bestand und Neubau) die energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • die energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • die Mindestanforderungen für Heizungstechnik sowie Warmwasserversorgung
  • die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten