WANN BRAUCHE ICH EINE BEWERTUNG?

Egal ob Sie den genauen Marktwert Ihrer Immobilie für eine Erbauseinandersetzung vor Gericht oder im Rahmen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer benötigen oder ob Sie den Kauf/Verkauf einer Immobilie beabsichtigen, wir stehen Ihnen in jedem Fall bei der Immobilienbewertung zur Seite. Für diese gutachterliche Leistung werden die regionalen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort berücksichtigt.
Wir ermitteln für Sie:

• den Verkehrswert von Immobilien verschiedener Nutzungen, z.B.:
• unbebaute Grundstücke
• mit 1- und 2-Familienhäusern bebaute Grundstücke
• Mehrfamilienhäuser
• Wohnungs- und Teileigentum
• Renditeobjekte
• Sozialimmobilien, z.B. Betreutes Wohnen, Seniorenpflegeheime
• gewerblich genutzte Gebäude

Weitere Sachverhalte, z.B.:

• Höhe von Mieten und Pachten
• Rechte und Belastungen an Grund und Boden
• Beleihungswertgutachten
• Schallschutz-relevante Gutachten (nach FBB-Leitfaden)
Für die Wertermittlung kommen jeweils geeignete anerkannte Verfahren zur Anwendung. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt in einem entsprechend begründeten, nachvollziehbar aufgebauten und vollständigen Gutachten.
Persönliche Auftragsbearbeitung richtet jede Wertermittlung an der Beschaffenheit Ihres Grundbesitzes und Ihren Verwendungszwecken aus.