SCHALLSCHUTZBEZOGENE VERKEHRSWERTERMITTLUNG (BER)

Sollten Sie eine Immobilie besitzen, für die eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung notwendig ist, informiert die FBB Sie als Schallschutz-Antragsteller darüber schriftlich. Für die Erstellung der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlungen hat die FBB die Sprengnetter Immobilienbewertung vertraglich gebunden. Es gibt auch die Möglichkeit, einen eigenen Verkehrswertermittler mit der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung zu beauftragen. Über die damit verbundenen Rahmenbedingungen informiert die FBB Sie als Antragsteller schriftlich.

Schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung hat nach dem Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung zu erfolgen.

WOHNFLÄCHENERMITTLUNG

Bei fehlenden oder nicht plausiblen Informationen zur Wohnfläche ist ein professionelles Aufmaß der Immobilie zur Bestimmung der Objektgröße sinnvoll. Die Sachverständige ermittelt mit einer für die Wertermittlung angemessenen Genauigkeit die Wohnfläche nach DIN.