KURZGUTACHTEN


Es muss nicht immer ein "gerichtsfestes" Gutachten sein.

Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie eine preisgünstige und dennoch aussagekräftige Alternative zum "gerichtsfesten" Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB. Ein Kurzgutachten gibt Ihnen z.B. beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie Sicherheit bei der Preisfindung. Dafür entfällt der beschreibende Teil über die Lage, das Umfeld sowie die ausführliche Gebäudebeschreibung.

Die Ermittlung des Immobilienwertes im Kurzgutachten beruht, wie im "gerichtsfesten" Verkehrswertgutachten auch, auf der Sach- bzw. Ertragswertberechnung und auf aktuellen und verlässlichen Vergleichswerten. Der berechnende Teil ist im Kurzgutachten anschaulich und verständlich dargestellt. Sie erhalten somit belastbare Daten, die eine bessere Einschätzung eines marktgerechten Kaufpreises ermöglichen.

Das Einholen behördlicher Auskünfte (z.B. das Abfragen des Altlastenkatasters oder des Baulastenverzeichnisses) gehört standardmäßig nicht zum Leistungsumfang, kann aber separat beauftragt werden. Weiterhin müssten Sie uns – um die Kosten zu minimieren - alle Dokumente beschaffen, die hierfür notwendig sind, vom Grundbuchauszug, über die Planunterlagen bis hin zu Bauamtsausküften.

Damit es für Sie keine unerwarteten Überraschungen gibt, wird ein Pauschalhonorar vereinbart.