Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für:
  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte
  • Wohnimmobilien (z.B. Ein- / Zwei- / Mehrfamilienhäuser)
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Miet- und Pachtwertgutachten
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • Beleihungswertgutachten
Ich erstelle Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten nach Prüfung der übergebenen Unterlagen, ordnungsgemäßer Recherche unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und vor allem einer Objektbesichtigung.
Typische Bewertungsanlässe für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke können sein:
  • als Grundlage von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • Preisverhandlungen
  • private Vermögensübersicht
  • Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Nachlassbewertung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • steuerliche Anlässe (z.B. Entnahme, Erbschaft)
  • Gutachtenüberprüfung
  • Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen
  • Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuches
Typische Objekte für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. Pacht können sein:
  • Wohnungen aller Art
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Kleingartengrundstücke
    • Büros, Praxen
    • Ladengeschäfte
    • produzierendes Gewerbe
    • Dienstleistungsgewerbe